Wenn Sie den bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb der Laufzeit der vorherigen Version zugestimmt haben, gelten diese Bedingungen für Sie weiterhin, sofern Sie diesen neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zustimmen.
§ 1 Geltungsbereich
Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Interactive Paper GmbH, Argentinierstraße 71/13, 1040 Wien, Österreich („Auftragnehmer“) an einen bestehenden oder potentiellen Geschäftspartner („Auftraggeber“). Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Abweichungen
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Teile verbindlich.
§ 2 Vertragsschluss
Bietet an
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Angebote und Preisangaben des Auftragnehmers freibleibend.
Verbindliches Angebot
Ein verbindliches Angebot gibt der Kunde durch seine Bestellung ab.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche und telefonische Absprachen und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bestellbestätigung
Etwaige Einwendungen gegen Unstimmigkeiten der Auftragsbestätigung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt erhoben werden, andernfalls gilt der Inhalt als vereinbart.
§ 3 Preisangebote für Waren
Preisgestaltung
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise des Auftragnehmers netto und in Euro.
Ausschlüsse
Die Preise verstehen sich exklusive Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstiger Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Client-Änderungen
Für Änderungen seitens des Kunden, einschließlich einer Umplanung der Produktion, fallen zusätzliche Kosten an.
Getrennte Rechnungsstellung
Kosten für Andrucke und Muster werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten.
§ 4 Entgelte für Leistungen
Gebührenstruktur
Das Honorar versteht sich als Nettohonorar in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Marktübliche Gebühr
Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vergütung in marktüblicher Höhe für die erbrachten Leistungen.
Kostenschätzung
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Kostenvoranschläge um mehr als 15 %, erfolgt eine entsprechende Mitteilung.
Änderungen/Stornierungen durch den Kunden
Bei durch den Auftraggeber veranlassten Änderungen oder Stornierungen hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten zu tragen und das gesamte vereinbarte Honorar zurückzuerstatten, es sei denn, dass diese auf grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Fakturierung
Die Schlussrechnungen werden am Tag der Leistungserbringung, der Einlagerung beim Auftraggeber bzw. der Abrufbereitschaft erstellt.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen (Nettopreis zzgl. MwSt.) werden vereinbart und in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Die Standardzahlungsbedingungen sind Vorauszahlung vor Lieferung. Wenn nicht anders vereinbart, gilt dies als die angegebene Zahlungsbedingung.
Bankdaten
Zahlungen sind zu leisten an Interactive Paper GmbH, IBAN: AT05 2011 1838 5345 9900, BIC: GIBAATWWXXX, sofern auf der Rechnung keine anderen Angaben gemacht werden.
§ 6 Zahlungsverzug
Sofortige Bezahlung
Bei Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer sämtliche Rechnungen mit einer Frist von zwei Wochen fällig stellen.
Verzugszinsen
Es fallen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. an.
Inkassogebühren
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gebühren des Inkassounternehmens, welche der Höhe nach mit der Höhe der nach der österreichischen Inkassogebührenverordnung geschuldeten Beträge begrenzt sind, zu ersetzen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
§ 8 Lieferung der Ware
Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen ab Standort des Auftragnehmers an die Adresse des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr. Die Bezahlung des Frachtführers erfolgt gemäß § 26 dieser AGB durch den Auftragnehmer.
Liefertoleranzen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 3 % sind zulässig und werden anteilig zur Rechnung hinzugerechnet bzw. abgezogen.
Lieferdaten
Vereinbarte Lieferzeiten gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt wurden.
§ 9 Lieferverzug
Zahlungsfrist
Bei Lieferverzögerungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen, die je nach Auftrag mindestens zwei Wochen beträgt.
Vertragsrücktritt
Nach Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, unter Setzung einer erneuten, mindestens einwöchigen Nachfrist, die mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen ist, vom Vertrag zurückzutreten.
Teilrücknahme
Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Teil der Lieferung oder Leistung, hinsichtlich dessen es zu einem Verzug kommt.
Kleinere Überschreitungen
Geringfügige Überschreitungen vereinbarter Lieferfristen berechtigen den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadensersatzansprüchen.
Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Lieferverpflichtung befreit.
§ 10 Annahmeverzug
Verpflichtung zur Annahme
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte oder bereitgestellte Waren unverzüglich abzunehmen. Bei Nichterfüllung gilt die Lieferung als angenommen und das Risiko geht auf den Kunden über.
Lagerungskosten
Bei Annahmeverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.
§ 11 Gewährleistung
Funktionalitätsstandards
Betriebsstandards und Handhabungsanforderungen für Interactive Paper sind hier detailliert aufgeführt und abrufbar. Die Garantie gilt nur, wenn die beschriebenen Handhabungs- und Lagerungsanforderungen erfüllt sind.
Defektschwelle
Maximal 3 % fehlerhafte Interactive Papers gelten als akzeptabel.
Fehler melden
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Konformitätsmängel zu melden.
Garantiezeit
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Lieferung.
Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet, innerhalb angemessener Frist bestehende Mängel des Produkts zu beheben, wobei die Haftung für Folgemängel im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt ist.
§ 12 Haftung
Haftungsausschluss
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Vertragliche Schäden
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Verjährung von Ansprüchen
Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.
§ 13 Beigestellte Materialien und Daten
Verantwortung des Kunden
Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten und Materialien ist der Kunde verantwortlich.
Datentests
Für die Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten auf ihre Verwendbarkeit ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vergütung zu verlangen.
Datensicherung
Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber, wobei der Auftragnehmer selbstständig eine Kopie erstellen darf.
§ 14 Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrechte
Bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsforderung steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Auftraggeber gelieferten Produkten und Gegenständen zu.
§ 15 Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Produkten
Eigentum an Arbeitsmitteln
Vom Auftragnehmer verwendete Betriebsgegenstände und Arbeitsmittel bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt an den gelieferten Produkten lediglich das einfache Verbreitungsrecht, die Vervielfältigungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 16 Identifizierung
Auftragnehmeridentifikation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf seine Mitwirkung am Produkt zu verweisen, ohne dass hierfür eine Vergütung auf den Auftraggeber entfällt.
Werbenutzung
Der Auftragnehmer darf bis zum Widerruf des Auftraggebers in seiner Werbung auf die Geschäftsverbindung hinweisen.
§ 17 Konzept- und Ideenschutz
Ideenbesitz
Der potentielle Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Konzeptentwicklung wesentliche Vorleistungen erbringt, ohne dass hieraus eine Leistungsverpflichtung entsteht.
Schutz von Konzepten
Vom Auftragnehmer vorgelegte Konzepte und Ideen sind geschützt und bedürfen zur Verwendung der Zustimmung des Auftragnehmers. Mit Ausnahme der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte ist sämtliches geistiges Eigentum, wie Texte, Bilder, Illustrationen sowie Design, Struktur und Inhalt des Produkts, urheberrechtlich und durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Diese Elemente dürfen vom Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht reproduziert, verarbeitet, übermittelt, bereitgestellt, vorgeführt, aufgelistet, geändert, übersetzt oder anderweitig rechtswidrig verwendet werden.
§ 18 Verfügbarkeit der Webdienste
Umfang der Webdienste
Umfang und Beschränkungen der Web-Dienste des Auftragnehmers sind hier detailliert aufgeführt und abrufbar.
Serviceunterbrechungen
Für die vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Webdienstes aufgrund von Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung des Webdienstes zu ergreifen.
§ 19 Freistellung und Schadloshaltung
Freistellungsverpflichtung
Wird der Auftragnehmer von Dritten wegen Rechtsverletzungen bei der Durchführung des Auftrages des Auftraggebers in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer freizustellen.
Benachrichtigung über Rechtsstreitigkeiten
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über sämtliche Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unterrichten.
§ 20 Kündigungsklausel
Kündigung innerhalb der Nachfrist
Nach Auftragsbestätigung steht dem Auftraggeber kein einseitiges Kündigungsrecht zu. Dies liegt daran, dass der Auftragnehmer mit der Bearbeitung, Anpassung und Bereitstellung von Ressourcen, die er zur Auftragserfüllung übernimmt, sofort beginnt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Kündigungsverfahren
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Kündigungsgebühr
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer einseitig, ohne dass ein wichtiger, ein außerordentliches Kündigungsrecht begründender Grund vorliegt, fällt eine Vergütung in Höhe von 70 % der Gesamtauftragssumme an.
Vorrang
Diese Klausel ersetzt sonstige vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden.
§ 21 Projektverzögerungsklausel
Vom Kunden verursachte Verzögerungen
Wenn der Kunde das Projekt ohne vorherige Ankündigung verzögert, kann der Auftragnehmer die volle Projektgebühr im Voraus verlangen.
Frist für die Ankündigung von Verzögerungen
Etwaige Verzögerungen müssen dem Auftraggeber zwei Wochen vor dem Projekttermin mitgeteilt werden.
Vorrang
Diese Klausel hat Vorrang vor widersprüchlichen Bedingungen in anderen Vereinbarungen.
§ 22 Vertragsstrafe bei unternehmensbedingter Verzögerung
Verzugsstrafe
Für durch das Unternehmen verschuldete Verzögerungen wird dem Auftragnehmer eine Gebühr von 300 Euro pro Woche Verspätung in Rechnung gestellt.
§ 23 Stornogebühren und Gutscheinsystem
Höhe der Stornierungsgebühr
Im Falle einer Vertragsstornierung durch den Auftraggeber fallen Stornogebühren in Höhe von 70% des Gesamtauftragsvolumens an.
Begründung der Gebühr
Diese Gebühr ist aufgrund verschiedener Kosten und Verpflichtungen erforderlich, die nach der Auftragserteilung entstehen. Dazu gehören unter anderem:
Interne Kosten: Betriebs- und Verwaltungskosten, die im Rahmen der Vorbereitungs- und Planungsphase der Bestellung anfallen.
Werbegebühr: Kosten für Marketing- und Werbeaktivitäten, die auf die jeweilige Kundenbestellung zugeschnitten sind.
Beratungshonorar: Honorar für professionelle Dienstleistungen im Vorfeld der Auftragserteilung für den Kunden, die Beratung und Planungen durchführen.
Ressourcenzuweisung: Zuweisung von Ressourcen sowohl in Form von Arbeitskräften als auch Materialien, die von anderen potenziellen Projekten abgezogen werden, um sich auf den Auftrag des Kunden zu konzentrieren.
Opportunitätskosten: Der Verlust potenzieller Geschäftsmöglichkeiten aufgrund der Bindung von Ressourcen an den stornierten Auftrag.
Begründung
Die Gebühr gleicht die teilweise Wiedererlangung dieser versunkenen Kosten und verpassten Gelegenheiten aus. Sie spiegelt eine faire Einschätzung der vom Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgewendeten Ausgaben und Anstrengungen wider.
Transparenz und Fairness
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz und Fairness unserer Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass wir unseren Kunden auch weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen bieten können.
Gutschriftensystem
Im Falle einer Verschiebung statt einer Stornierung erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe der Stornierungsgebühr. Dieser Gutschein kann für zukünftige Dienstleistungen beim Auftragnehmer eingelöst werden, wodurch der Kunde die Möglichkeit hat, den Wert der Stornierungsgebühr für zukünftige Aufträge zu verwenden.
§ 24 Verbindliche Frist
Einhaltung des Projektzeitplans
Der Projektzeitplan wird zwischen Auftragnehmer und Kunde während oder kurz nach dem formellen Beginn der Geschäftsbeziehung vereinbart. Er umfasst alle wichtigen Meilensteine, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einreichung des ersten Designentwurfs, die Druckfreigabe, die Einrichtung von Webtools und die endgültige Lieferung. Mit der Annahme durch den Kunden wird der Zeitplan verbindlich. Bei Nichteinhaltung stellt der Auftragnehmer dem Kunden eine für Inkassoverfahren geeignete Rechnung aus. Für jede im Zeitplan angegebene Frist wird eine Nachfrist von 7 Werktagen gewährt, was angemessene Flexibilität ermöglicht.
§ 25 Schlussbestimmungen
Geltendes Recht
Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Zuständigkeit
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
Schriftformerfordernis
Sämtliche Vereinbarungen, einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw., bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Geschlechtsneutrale Sprache
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen nur die männliche Form angeführt ist, sind damit Frauen und Männer sowie alle anderen Geschlechter in gleicher Weise gemeint.
§ 26 Incoterms
Verwendung der Incoterms CIP
Für alle internationalen Warenlieferungsgeschäfte verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Incoterm „CIP“ (Carriage and Insurance Paid To). Dieser Klauselbegriff wird in Übereinstimmung mit den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) für die Verwendung nationaler und internationaler Handelsklauseln verwendet.
Definition von CIP
Gemäß den CIP-Bedingungen ist der Auftragnehmer für die Organisation und Bezahlung des Transports zu einem benannten Bestimmungsort sowie für die Versicherung gegen das Verlust- oder Beschädigungsrisiko der Waren während des Transports durch den Kunden verantwortlich. Die Verantwortung des Auftragnehmers endet und das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Waren dem ersten Transportunternehmen übergeben werden.
Versicherungsschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Versicherungen mit der Mindestdeckungssumme abzuschließen. Wünscht der Auftraggeber einen höheren Versicherungsschutz, so hat er die entsprechenden Zusatzversicherungen zu veranlassen und die Kosten dafür zu tragen.
Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt und der Gefahrenübergang vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber erfolgt mit Übergabe der Ware an den vom Auftragnehmer beauftragten Spediteur. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Ware.
Carrier und Routing
Die Wahl des Transportunternehmens und die Versandart der Ware obliegt dem Auftragnehmer.
Zollabfertigung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sämtliche Zollabfertigungsverfahren, einschließlich Einfuhrzölle, Steuern und sonstige Gebühren bei der Ankunft im Zielland abzuwickeln und zu tragen.